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   LG Kassel, 05.03.2007 - 5 O 1690/06   

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https://dejure.org/2007,21317
LG Kassel, 05.03.2007 - 5 O 1690/06 (https://dejure.org/2007,21317)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.03.2007 - 5 O 1690/06 (https://dejure.org/2007,21317)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. März 2007 - 5 O 1690/06 (https://dejure.org/2007,21317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Vergütung für erzeugten und in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom im Wege einer Zahlungsklage; Anforderungen an den energierechtlichen Gebäudebegriff am Beispiel eines Carports; Bedeutung subjektiver Nutzungsabsichten für das Vorliegen eines ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 11 Abs 2; EEG 2004 § 11 Abs 3 bis 4
    Wann sind PV-Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 108/04

    Auslegung einer Prozessvereinbarung über die Abnahme von Strom aus erneuerbaren

    Auszug aus LG Kassel, 05.03.2007 - 5 O 1690/06
    Die Zulässigkeit einer Zahlungsklage haben die Parteien auch nicht, was rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 632, 634 m. w. N.), durch eine entsprechende vorprozessuale Vereinbarung ausgeschlossen.
  • LG Fulda, 21.12.2005 - 4 O 581/05

    Netzbetreiber sind zum vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom

    Auszug aus LG Kassel, 05.03.2007 - 5 O 1690/06
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn Umfassungswände völlig fehlen, so dass beispielsweise Dächer mit Mittelstützen, wie sie etwa bei Tankstellen vorkommen, als Gebäude anzusehen sind (LG Fulda, Urt. v. 21. Dezember 2005, 4 O 581/05, Umdruck S. 10).
  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    b) Die geforderte ausschließliche Anbringung der Anlage an oder auf einem Gebäude wird in der Instanzrechtsprechung und der Kommentarliteratur dahin definiert, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage vollständig auf oder an dem Gebäude befestigt sein müssen, so dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - nicht notwendig jedoch von dem Gebäudedach - getragen wird (OLG Frankfurt am Main, ZNER 2007, 415, 416 [14. Zivilsenat]; OLGR 2008, 753, 754 [15. Zivilsenat]; LG Kassel, RdE 2007, 136, 137; ZUR 2008, 309, 310; AG Fritzlar, ZNER 2005, 333, mit zustimmender Anmerkung Hock/Held; Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 37; Müller in: Danner/Theobald, Energierecht (Stand 2008), § 11 EEG Rdnr. 34).

    Die Auffassungen gehen jedoch auseinander, soweit es um die Beurteilung von Fallgestaltungen geht, bei denen eine subjektive Gebäudenutzungsabsicht neben der Energieerzeugungsabsicht Zweifeln begegnet (vgl. LG Kassel, ZUR 2008, 309, 310; Salje, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 4. Aufl., § 11 Rdnr. 38) oder bei denen - wie hier - die Gesamtanlage in ihrer baulichen Konstruktion, insbesondere ihrem Tragwerk, in erster Linie auf die Anlage zur Energieerzeugung und nicht auf die Gebäudenutzung ausgerichtet ist.

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